UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Besondere Wünsche

  • Einführung von Verfahren zur Überprüfung von Ausrüstungen
  • Analyse und Meldung von Vorfällen oder Straftaten während des Transports oder des Be- und Entladevorgangs, Maßnahmen zur Vermeidung von deren Wiederholung
  • Sensibilisierung für die Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter und dem Be- und Entladen
  • Entwicklung von Sicherheitsprotokollen nach Ihren Bedürfnissen
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Allgemeine Informationen

  1. Nach der geltenden Gesetzgebung muss jedes Unternehmen,

    das gefährliche Güter auf der Straße befördert oder mit Verpackungs-, Lade-, Abfüll- oder Entladevorgängen im Zusammenhang mit dieser Beförderung befasst ist, einen oder mehrere Sicherheitsberater benennen, um die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Risiken für Personen, Sachwerte oder die Umwelt zu vermeiden.

  2. Nach der GGBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) :

    • Laufende Aufgaben (Art. 11 GGBV): Überprüfung der Einhaltung von Regeln, Beratung, Jahresberichte
    • Unfallberichte (Art. 12 GGBV)
Jessica - Contacter HSE Conseils
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